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LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
§ 15 Abs. 5 TzBfG, § ... 625 BGB, § 17 TzBfG, § 7 KSchG, § 7 Abs. 4, 11 BUrlG, § 69 Abs. 2, 3 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 5 KSchG, § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 15 TzBfG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG
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Gesetzliche Fiktion eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG Anforderungen an eine nachträgliche Zulassung der Befristungskontrollklage
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesetzliche Fiktion eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG; Anforderungen an eine nachträgliche Zulassung der Befristungskontrollklage
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 11.05.2021 - 9 Ca 521/20
- LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21
- BAG, 21.12.2022 - 7 AZN 436/22
- BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- ArbG Hamburg, 11.05.2021 - 9 Ca 521/20
Befristungskontrollklage - Projektbefristung - Verlängerung des …
Auszug aus LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2021, Az. 9 Ca 521/20, wird zurückgewiesen.das Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2021, Az. 9 Ca 521/20, teilweise abzuändern und.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2021, Az. 9 Ca 521/20, ist zulässig, aber unbegründet.
- LAG Hamm, 21.12.1972 - 8 Ta 70/72
Auszug aus LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21
Anders könnte es etwa sein, hätte die Beklagte dem Kläger zugesichert, er könne seinen Urlaub antreten, in der Zwischenzeit werde seine Beschäftigung im Arbeitsverhältnis geregelt werden (vgl. LAG Hamm vom 21. Dezember 1972, Az. 8 Ta 70/72, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 9 Sa 646/11
Entfristungsklage - Versäumung der Klagefrist
Auszug aus LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21
Anderes kann dann gelten, wenn der Arbeitgeber im Rahmen von geführten Verhandlungen den Eindruck erweckt, einer klageweisen Geltendmachung bedürfe es nicht, etwa indem konkret eine außergerichtliche Lösungsmöglichkeit in Aussicht gestellt wird (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz vom 23. März 2019, Az. 9 Sa 646/11, juris, Rn. 29).
- BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 377/14
Befristung - Leiharbeitnehmer - Fortsetzung der Tätigkeit im Entleiherbetrieb …
Auszug aus LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21
Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (vgl. etwa BAG vom 28. September 2016, Az. 7 AZR 377/14, NZA 2017, 55 Rn. 30 m.w.N.). - BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99
Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21
Zudem kann dem Wortsinn nach eine Verlängerung nur während des noch laufenden Arbeitsverhältnisses erfolgen; etwas Beendetes kann nicht mehr verlängert werden (vgl. etwa BAG vom 25. Oktober 2000, Az. 7 AZR 483/99, ErfKom/Müller-Glöge, § 14 TzBfG Rn. 88b m.w.N.). - BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch
Auszug aus LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21
Der Arbeitnehmer muss danach die vertragsgemäßen Dienste nach Ablauf der Vertragslaufzeit tatsächlich ausführen (so BAG vom 18. Oktober 2006, Az. 7 AZR 749/05, AP Nr. 28 zu § 14 TzBfG , Rn. 15).
- BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22
Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Urlaub
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. Juni 2022 - 3 Sa 19/21 - wird zurückgewiesen. - ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs - …
Da er alle ihm zuzumutende Sorgfalt beachtet haben muss, darf ihm ebenso wie im Falle einer verspäteten Kündigungsschutzklage noch nicht einmal leichte Fahrlässigkeit vorwerfbar sein (LAG Hamburg 30.06.2022 - 3 Sa 19/21 - Rn. 81).